Sport im Freien ist für alle Personen gestattet (ohne Tests oder Nachweise). Zuschauer benötigen im Freien keine Tests oder sonstige Nachweise (bis 1.000 Personen). Generell entfällt die Maskenpflicht im Freien.

In den Innenräumen gibt es eine generelle Maskenpflicht (FFP2). Bei der Sportausübung kann die Maske abgenommen werden.

Aktuell steht die Krankenhausampel auf „Rot“: Sport in Innenräumen ist nur unter „2G“-Bedingungen möglich. Das bedeutet, dass nur vollständig geimpfte oder genesene Personen am Sportbetrieb in der Halle teilnehmen dürfen. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen, für Kinder von 12-17 Jahren gilt bis Jahresende 2021 eine Übergangsregelung. Sie können ebenfalls auch ohne Impfung am Sport teilnehmen.

Die Übungsleiter*innen haben also bei Hallensport vor jeder Stunde die entsprechenden Nachweise zu kontrollieren. Das kann entweder in elektronischer oder in Papierform erfolgen. Es genügt die Einsichtnahme, es wird nichts eingesammelt und es erfolgt keine Kontaktdatenerfassung mehr. Wir bitten Euch aber um Verständnis, dass wir ohne einen der Nachweise die Teilnahme an Sportstunden in Innenräumen verweigern müssen.